Eine für den Käufer und die Hersteller sehr wichtige Verordnung, mit Angaben z.B. zur Kennzeichnung.
(17) Die Kennzeichnung dient der Durchsetzung der Rechtsvorschriften, der Rückverfolgbarkeit und Kontrollzwecken. Außerdem sollte sie den Käufern die erforderlichen Informationen liefern, um ihnen die beste Wahl für ihre Bedürfnisse zu ermöglichen; sie sollte daher einheitlich, kohärent, transparent und verständlich sein. Da die Käufer, insbesondere die Tierhalter, ihre Wahl nicht nur an der Verkaufsstelle treffen, wo sie die Futtermittelverpackung begutachten können, müssen die Vorschriften über die Kennzeichnung nicht nur für die Etiketten am Produkt gelten, sondern auch für andere Arten der Kommunikation zwischen Verkäufer und Käufer. Diese Grundsätze sollten auch für die Aufmachung der Futtermittel und die Futtermittelwerbung gelten
Hier findet man die Verordnung:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:229:0001:0028:DE:PDF