Verordnung (EG) Nr. 767/2009 (Inverkehrbringen und Verwendung von Futtermitteln)

Eine für den Käufer und die Hersteller sehr wichtige Verordnung, mit Angaben z.B. zur Kennzeichnung.

(17) Die Kennzeichnung dient der Durchsetzung der Rechts­vorschriften, der Rückverfolgbarkeit und Kontrollzwe­cken. Außerdem sollte sie den Käufern die erforderlichen Informationen liefern, um ihnen die beste Wahl für ihre Bedürfnisse zu ermöglichen; sie sollte daher einheitlich, kohärent, transparent und verständlich sein. Da die Käu­fer, insbesondere die Tierhalter, ihre Wahl nicht nur an der Verkaufsstelle treffen, wo sie die Futtermittelver­packung begutachten können, müssen die Vorschriften über die Kennzeichnung nicht nur für die Etiketten am Produkt gelten, sondern auch für andere Arten der Kom­munikation zwischen Verkäufer und Käufer. Diese Grundsätze sollten auch für die Aufmachung der Futter­mittel und die Futtermittelwerbung gelten

Hier findet man die Verordnung:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:229:0001:0028:DE:PDF