Warum bei der Deklaration nur Skelettmuskulatur als Fleisch bezeichnet werden darf

…und viele Hersteller schummeln.

Hier steht es mal ganz explizit wofür der Begriff “Fleisch” beim Hunde- oder Katzenfutter stehen darf.

siehe unten->

Googeln Sie doch mal “Hundefutter 100% Fleisch” und klicken Sie sich bis zu den Futterdosen vor. Dann schauen Sie auf die Zutatenliste. Fällt Ihnen etwas auf? Ja genau… Da sind aber viele Innereien dabei?! „Warum bei der Deklaration nur Skelettmuskulatur als Fleisch bezeichnet werden darf“ weiterlesen

Verordnung (EG) Nr. 767/2009 (Inverkehrbringen und Verwendung von Futtermitteln)

Eine für den Käufer und die Hersteller sehr wichtige Verordnung, mit Angaben z.B. zur Kennzeichnung.

(17) Die Kennzeichnung dient der Durchsetzung der Rechts­vorschriften, der Rückverfolgbarkeit und Kontrollzwe­cken. Außerdem sollte sie den Käufern die erforderlichen Informationen liefern, um ihnen die beste Wahl für ihre Bedürfnisse zu ermöglichen; sie sollte daher einheitlich, kohärent, transparent und verständlich sein. Da die Käu­fer, insbesondere die Tierhalter, ihre Wahl nicht nur an der Verkaufsstelle treffen, wo sie die Futtermittelver­packung begutachten können, müssen die Vorschriften über die Kennzeichnung nicht nur für die Etiketten am Produkt gelten, sondern auch für andere Arten der Kom­munikation zwischen Verkäufer und Käufer. Diese Grundsätze sollten auch für die Aufmachung der Futter­mittel und die Futtermittelwerbung gelten

Hier findet man die Verordnung:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:229:0001:0028:DE:PDF