Deklaration beim Hundefutter – Was muss aufs Etikett?

Eine korrekte Deklaration und angemessene Werbeaussagen (Produktbeschreibung) sagen auch etwas über die Seriosität und Sachkenntnis des Herstellers aus. Dies kann durchaus auch als Qualitätsmerkmal eines Futters betrachtet werden.

Durch die Futtermittelverkehrsverordnung (EG-VO 767/2009) wird die allgemeine Kennzeichnungspflicht von Hundefutter geregelt. Sie fordert eine ganze Reihe an Mindestangaben. Für die Beurteilung eines Futtermittels sind die Art des Futtermittels, die analytischen Bestandteile und die verwendeten Inhaltsstoffe sowie Zusatzstoffe am wichtigsten.

Bei der “Art des Futtermittels” unterscheidet man zunächst Alleinfuttermittel und Ergänzungsfuttermittel. Alleinfuttermittel sind per definitionem so zusammengesetzt, dass sie allein den kompletten täglichen Nährstoffbedarf des Tieres decken (eine Ergänzung mit anderen Futtermitteln also nicht nötig ist).

Im Gegensatz zu Alleinfuttermitteln decken Ergänzungsfuttermittel nicht den kompletten Nährstoffbedarf ab und müssen daher mit anderen Futtermittel kombiniert (= ergänzt) werden, z.B. mit einem Mineralfutter. Tut man dies nicht, kann es zu Mangelerscheinungen kommen.

Die “analytischen Bestandteile” nennen die prozentualen Anteile der Nährstoffgruppen, also Eiweiß (= Rohprotein), Fett (= Rohöle und -fette), Ballaststoffen (= Rohfaser) und Mineralstoffe (= Rohasche/Anorganische Stoffe). „Analytisch“ heißen sie deshalb, weil es für diese Nährstoffgruppen ein einheitliches Analyseverfahren gibt, die sogenannte Weender Analyse, mit der alle Futtermittel untersucht werden. Das garantiert vergleichbare Ergebnisse. Die Bezeichnung „Roh“ weist auf Stoffgruppen hin, d.h. es werden bestimmte Nährstoffgruppen mit gleichen Eigenschaften zusammengefasst. Nicht deklariert wird der Anteil an Kohlenhydraten, denn diese werden nicht per Analyse, sondern rechnerisch durch den Abzug aller anderen Rohnährstoffe von der Trockensubstanz bestimmt.

Der Gehalt an Feuchte muss nur angegeben werden, wenn dieser über 14 % liegt. Erst dann besteht Verderbnisgefahr, wenn die Futter nicht konserviert bzw. durch Trocknung oder Sterilisation haltbar gemacht werden. Bei Dosenfutter findet man daher immer eine Angabe zum Feuchtigkeitsgehalt und bei Trockenfutter nicht.

Die “Zusammensetzung” ist sozusagen die Zutatenliste und nennt die verwendeten Einzelfuttermittel und zwar in absteigender Reihenfolge ihrer Gewichtsanteile. An erster Stelle steht, welche Zutat am meisten drin ist. Eine zusätzliche Prozentangabe muss erfolgen, wenn auf der Verpackung das Vorhandensein einer bestimmten Zutat besonders hervorgehoben wird, sei es durch eine Abbildung, Grafik oder Text. Die Prozentangabe umfasst den Mindestgehalt, d.h. es dürften auch mehr sein.

Aussage/Beschreibung

Gehalt der aufgeführten Inhaltsstoffe

Mit Huhngeschmack

>0% aber weniger als 4% Huhn, ggf. nur Aroma

Mit Huhn
Enthält Huhn

Mindestens 4% Huhn

Reich an Huhn
Mit viel Huhn
Mit extra Huhn

Mindestens 14% Huhn

Huhn
Huhnmenü
Huhnmahlzeit

Mindestens 26% Huhn

Reines Huhn

Huhn pur

100% Huhn

(erlaubt sind aber Zusatzstoffe und Wasser)

So erklärt es sich auch, dass oft das beworbene Fleisch z.B. “Huhnmahlzeit” weniger enthalten ist als ein anderes Fleisch. Eine Dose aus drei Fleischsorten von drei verschiedenen Tieren könnte also theoretisch unter drei verschiedenen Namen verkauft werden.

Jeder Hersteller kann sich aussuchen, ob er seine Zutaten alle einzeln aufzählt (offene Deklaration), oder ob sie in den gesetzlich definierten Kategorien zusammenfasst (geschlossene Deklaration). Wenn ein Futtermittel also z.B. Fleisch und Leber vom Rind enthält, kann dies entweder als „Muskelfleisch und Rinderleber“ oder als „Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse“ deklariert werden. Der Unterschied besteht nur in der Art der Benennung. Von vielen Verbrauchern wird eine offene Deklaration bevorzugt, da sie mehr Rückschlüsse auf den Inhalt gibt. Erlaubt es jedoch beides.

Neben den einzelnen Zutaten müssen auch die “verwendeten Zusatzstoffe” deklariert werden. Der Hersteller muss Namen und/oder E-Nummer des Zusatzstoffes sowie die entsprechende Gruppenbezeichnung und die zugesetzte Menge angeben. Die für die Hundenahrung relevanten Gruppen umfassen die ernährungsphysiologischen Zusatzstoffe (Vitamine, Spurenelemente und Aminosäuren – keine Mineralstoffe!), die technologischen Zusatzstoffe (Konservierungsmittel, Antioxidantien, Bindemittel etc.) und die sensorischen Zusatzstoffe (Farb- und Aromastoffe). Die allgemeinen gesetzlichen Regelungen finden sich in der Futtermittelzusatzstoffverordnung (EG-VO 1831/2003), ein Verzeichnis mit detaillierten Informationen über alle in Europa zugelassenen Futtermittelzusatzstoffe im sogenannten Gemeinschaftsregister, welches frei zugänglich ist.

Worauf man bei einem Futter achten sollte, sind die ernährungsphysiologischen Zusatzstoffe, denn die machen letztlich den Unterschied zwischen einem Allein- und einem Ergänzungsfutter aus. Vitamine und Spurenelemente sind natürlich auch in den Rohstoffen enthalten, eine Ergänzung (vonseiten des Herstellers) ist bei Fertigfutter dennoch fast immer erforderlich, zumindest wenn es ein Alleinfutter ist. Einige Hersteller behaupten (dem Trend der Naturnähe entsprechend) sie hätten ein Alleinfutter ohne Zusatzstoffe. Hier sollte man skeptisch werden. Meist argumentieren die Hersteller dann mit anderen Bedarfszahlen, die sie zugrunde legen. Aus rechtlicher Sicht ein zweifelhafter Ansatz, aber natürlich verkauft sich ein Alleinfutter besser als ein Ergänzungsfutter.

Auch müssen Verluste, die bei Herstellung und Lagerung entstehen, berücksichtigt und entsprechend ausgeglichen werden.

Ich möchte betonen, dass es hier um die gesetzlichen Anforderung bezüglich Deklaration geht und nicht um die Frische und Natürlichkeit von Futtermitteln. Etwas was Verbraucher und Hersteller oft verwechseln, bei den Herstellern aber weitreichende Konsequenzen haben kann. Sollte ein Ernährungsberater oder Tierarzt einzelne Bedarfszahlen in Zweifel ziehen, so ist es die persönliche Entscheidung des Verbrauchers diesem zu folgen.

Weitere Angaben, die auf der Verpackung deklariert werden müssen sind:

  • die Nettomasse
  • das Mindesthaltbarkeitsdatum
  • die Kennnummer der Partie oder des Loses („Chargennummer“)
  • der Verwendungszweck und ein Hinweis für die sachgerechte Verwendung (Futtermengenempfehlung)
  • Name und Anschrift des für die Kennzeichnung Verantwortlichen(ggf. auch seine Zulassungsnummer) sowie ggf. Name und Anschrift oder Zulassungsnummer des Herstellers
  • eine kostenfreie Telefonnummer oder Email für Nachfragen zu den enthaltenen Futtermittelzusatzstoffen und Einzelfuttermitteln

Die rechtlichen Vorgaben sind für Hersteller bindend. Eine Diskussion um Qualität der Inhaltsstoffe, Nährstoffbedarf bei “natürlichen Zutaten” oder Sinnhaftigkeit von Fütterungsmethoden sollte an anderer Stelle erfolgen.

Dies war nur ein wirklich kleiner Ausflug in das Thema Deklaration und der Beitrag kann nicht vollständig sein. Regelmäßig gibt es Änderungen im Futtermittelrecht und teilweise fließt auch nationales Recht mit ein.  Ohne berufliches Fachwissen ist eine korrekte Deklaration kaum machbar, was auch die große Anzahl von falsch deklarierten Futtermitteln erklärt.

Julia Fritz