Enthält kommerzielles Futter wirklich nur gesundheitsschädliche Abfälle?

Nein, das stimmt sicher nicht. Es gibt strenge gesetzliche Regelungen, die vorschreiben, was zu Hunde- und Katzenfutter verarbeitet werden darf und was nicht. So dürfen nur Teile von Tieren verwendet werden, die auch für den menschlichen Genuss tauglich wären. Das Futter darf die Gesundheit des Tieres nicht gefährden. Es stimmt aber, dass unsere HUnde- und Katzen Resteverwerter der Nahrunsgmittelherstellung sind. Was für den menschlichen Verzehr nicht geeignet ist, kann zu Hundefutter verarbeitet werden. Dazu zählen z.B. Knorpel, Innereien und Getreidereste. Vor allem Innereien sind hochwertige Futtermittel und daher in dem Sinne kein Abfall. Viele „Reste“ werden auch zu Kauartikeln verarbeitet wie z.B. Schweineohren oder Ochsenziemer.

Wie wähle ich das richtige Fertigfutter für mein Tier?

Das Futter sollte der Tierart, dem Alter und Lebensstadium des Tieres entsprechen. Ein „Alleinfutter“ muss alle Nährstoffe enthalten, die das Tier täglich braucht. Versprechungen wie „hoher Fleischanteil“  „naturbelassen“ oder „ohne Zusatzstoffe“ sind keine entscheidenden Kriterien, da sie nichts über die Qualität der Zutaten oder den Nährstoffgehalt aussagen. Seriöse Hersteller halten sich an die gesetzlichen Bedingungen in der EU. Sie betreiben außerdem keine aggressive Werbung und verbreiten keine negativen Gerüchte über ihre Mitbewerber. Vor allem aber muss das Futter schmecken und gut vertragen werden!

Was sind Allein- und Ergänzungsfuttermittel?

Das Gesetz schreibt vor, dass einFuttermittel entsprechend seinem Verwendungszweck deklariert werden muss.
Ein Alleinfutter muss demnach alle Nährstoffe enthalten, die das Tier täglich braucht – siehe Frage „Wie wähle ich das richtige Fertigfutter für mein Tier“.

Ergänzungsfuttermittel sind per Definition nicht zur alleinigen Fütterung geeignet. Sie enthalten nicht alle Nährstoffe in ausreichenden Mengen – insbesondere Mineralstoffe und Vitamine – und müssen daher mit anderen Futtermitteln kombiniert werden. Typische Ergänzungsfuttermittel sind z.B. reine Fleischdosen, welche mit Getreideflocken und einem Mineralfutter ergänzen werden müssen. Auch Barfmischungen und Leckerlis gehören zu den Ergänzungsfuttermitteln.

In unserem Shop haben wir neben Vitaminen für Hunde und Nahrungsergänzungen  für Hunde auch weitere Ergänzungsfuttermittel im Angebot.

Was ist besser – Trocken- oder Feuchtfutter?

Feuchtfutter („Dosenfutter“, heute auch in Schalen oder Beuteln) enthält ca. 80% Feuchtigkeit. Dadurch nimmt das Tier viel Flüssigkeit zu sich, muss aber auch eine viel größere Menge fressen, um seinen Bedarf an Nährstoffen zu decken. Feuchtfutter ist in der Regel eiweißreicher, während Trockenfutter mehr Kohlenhydrate enthält.

Trockenfutter hat nur ca. 10% Feuchtigkeit und ist daher konzentrierter, so dass Ihr Tier eine viel geringere Futtermenge  braucht. Trockenfutter wird daher von vielen Besitzern als praktischer empfunden.

Hunde können mit Trocken- und Feuchtfutter gleich gut ernährt werden. Sie können das Futter nach Ihren und den Vorlieben Ihres Hundes auswählen. Auch eine Kombination von Feucht- und Trockenfutter ist möglich.

Katzen sollten zumindest teilweise mit Feuchtfutter ernährt werden. Einerseits sättigt es besser, andererseits können Sie so eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr sicherstellen. Katzen können sehr gut auch nur mit Nassfutter ernährt werden, sie brauchen keine Kohlenhydrate. Feuchtfutter entspricht von der groben Nährstoffzusammensetzung mehr der natürlichen Nahrung.

Warum bei der Deklaration nur Skelettmuskulatur als Fleisch bezeichnet werden darf

…und viele Hersteller schummeln.

Hier steht es mal ganz explizit wofür der Begriff “Fleisch” beim Hunde- oder Katzenfutter stehen darf.

siehe unten->

Googeln Sie doch mal “Hundefutter 100% Fleisch” und klicken Sie sich bis zu den Futterdosen vor. Dann schauen Sie auf die Zutatenliste. Fällt Ihnen etwas auf? Ja genau… Da sind aber viele Innereien dabei?! „Warum bei der Deklaration nur Skelettmuskulatur als Fleisch bezeichnet werden darf“ weiterlesen

Verordnung (EG) Nr. 767/2009 (Inverkehrbringen und Verwendung von Futtermitteln)

Eine für den Käufer und die Hersteller sehr wichtige Verordnung, mit Angaben z.B. zur Kennzeichnung.

(17) Die Kennzeichnung dient der Durchsetzung der Rechts­vorschriften, der Rückverfolgbarkeit und Kontrollzwe­cken. Außerdem sollte sie den Käufern die erforderlichen Informationen liefern, um ihnen die beste Wahl für ihre Bedürfnisse zu ermöglichen; sie sollte daher einheitlich, kohärent, transparent und verständlich sein. Da die Käu­fer, insbesondere die Tierhalter, ihre Wahl nicht nur an der Verkaufsstelle treffen, wo sie die Futtermittelver­packung begutachten können, müssen die Vorschriften über die Kennzeichnung nicht nur für die Etiketten am Produkt gelten, sondern auch für andere Arten der Kom­munikation zwischen Verkäufer und Käufer. Diese Grundsätze sollten auch für die Aufmachung der Futter­mittel und die Futtermittelwerbung gelten

Hier findet man die Verordnung:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:229:0001:0028:DE:PDF